Das Amtsgericht Landau in der Pfalz führt in Nachlasssachen das Erbscheinsverfahren "Erbschein 24" durch. 
Ziel ist es, Erbscheine in einfach gelagerten Fällen sehr zeitnah nach der Antragstellung zu erteilen und den mehrfachen Weg der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Nachlassgericht zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass dem Gericht die erforderlichen Erklärungen und Urkunden vollständig vorgelegt werden und die Rechtslage eindeutig ist. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle Anträge geeignet sind, im Verfahren „Erbschein 24“ erledigt zu werden. 
Broschüren, Formulare sowie Hinweise zum Download finden Sie unter der Rubrik "Formulare / Broschüren".