Elektronisches Handelsregister

Bislang haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 19 Amtsgerichte das Handelsregister mit den für den Rechtsverkehr wesentlichen Daten über Rechtsform, Firma, Sitz, Höhe des Kapitals und Angaben über die Vertretungsberechtigten eines Unternehmens auf Karteikarten im Format DIN A 3 geführt.

Nunmehr werden die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auf die maschinelle Registerführung umgestellt. Für die Bereiche der Handelsregister und des Genossenschaftsregisters ist die Maßnahme für den Bezirk des Amtsgerichts Landau in der Pfalz abgeschlossen.

Als Plattform für die elektronische Registerführung hat sich Rheinland-Pfalz für das Fachverfahren „RegisSTAR“, ein datenbankgestütztes IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, entschieden.

Zeitgleich mit der Umstellung auf die maschinelle Registerführung wurden ergänzend auch die Zuständigkeiten der rheinland-pfälzischen Registergerichte neu geregelt. Die Aufgaben der Registerführung nehmen die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Montabaur, Wittlich und Zweibrücken zentral für den jeweiligen Landgerichtsbezirk wahr.

Online-Abrufverfahren

Über eine spezielle Webanwendung und einen beim LDI betriebenen Webserver ermöglicht „RegisSTAR" die Online-Einsicht in die Datenbestände der Registergerichte in Rheinland-Pfalz. Eine performante Anbindung stellt aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Ferner sind Firmeninformationen sowie die Vertretungsberechtigten und Prokuristen abrufbar.

Um Manipulationen auszuschließen, wird der Datenbestand - ähnlich wie bei der Online-Einsicht des elektronischen Grundbuches - durch bestimmte Netzwerktechniken des Landesbetriebes zuverlässig vor nicht autorisierten Zugriffen über das Internet geschützt.

Seit dem 13. Januar 2006 steht darüber hinaus jedermann die Handelsregisterauskunft über das Internet zur Verfügung. Dieses Online-Angebot kann auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen einen handelsüblichen PC mit Internetanschluss, einen aktuellen Standard-Browser und das kostenlos im Internet erhältliche Programm Acrobat Reader zur Darstellung der Registerausdrucke.

Für regelmäßige Nutzer der Online-Einsicht in die Register und die zum Register eingereichten Unterlagen empfiehlt sich der Antrag auf Erteilung einer eigenen Internet-Kennung. Die gewünschten Auskünfte und Ausdrucke können so bequem und kostengünstiger zu Hause bzw. im Büro abgerufen und ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu, sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internet-Seite www.handelsregister.de.

Die Teilnahme am Online-Abrufverfahren setzt lediglich eine vorherige Registrierung und die Zuteilung einer Zugangskennung nebst Kennwort voraus.

Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de.

Kosten des Online-Abrufverfahrens

Für die Nutzung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisterauskunft werden gesetzlich festgelegte Gebühren nach der Justizverwaltungskostenordnung erhoben.

Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten

Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2007 (Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister -EHUG-) können die Registergerichte ab sofort sämtliche von Firmen zum Handelsregister einzureichenden Unterlagen (Anmeldungen, Gesellschafterlisten, etc.) nur noch in elektronischer Form entgegen nehmen. Die Voraussetzungen und Übertragungswege für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden auf der Internetseite www.erv.justiz.rlp.de erläutert. Keinesfalls kann die oben genannte E-Mail-Adresse des Registergerichts zur elektronischen Einreichung genutzt werden; sie gewährleistet keinen gesicherten und verschlüsselten Versand.

Zuständigkeiten / Konzentration

Die Aufgaben der Registerführung werden seit Einführung von „RegisSTAR" von den Amtsgerichten Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Montabaur, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Wittlich und Zweibrücken wahrgenommen. Einzelheiten zur Zuständigkeit der Registergerichte ergeben sich aus der nachfolgenden Zusammenfassung:


Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister,  Landgerichtsbezirk  und zuständiges Amtsgericht 

Zuständigkeitsbereich

  • Bad Kreuznach: Amtsgericht Bad Kreuznach für die Bezirke der Amtsgerichte
    Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein
  • Koblenz: Amtsgericht Koblenz für die Bezirke der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig
  • Koblenz: Amtsgericht Montabaur für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied
  • Mainz: Amtsgericht Mainz für die Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms
  • Trier: Amtsgericht Wittlich für die Bezirke der Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm
  • Frankenthal (Pfalz): Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein für die Bezirke der Amtsgerichte  Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein,  Bad Dürkheim und Speyer
  • Kaiserslautern: Amtsgericht Kaiserslautern für die Bezirke der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen
  • Landau in der Pfalz: Amtsgericht Landau in der Pfalz für die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz
  • Zweibrücken: Amtsgericht Zweibrücken für die Bezirke der Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken

Partnerschaftsregister, OLG-Bezirk, zuständiges Amtsgericht und ZuständigkeitsbereichKoblenz:

  • Amtsgericht Koblenz für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Linz am Rhein, Simmern/Hunsrück, Idar-Oberstein, Cochem, Daun, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Trier, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bitburg, Sinzig, Betzdorf, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Bingen am Rhein, Worms, Alzey, Mayen, Bernkastel-Kues, Diez, Hermeskeil, Wittlich und Prüm
  • Zweibrücken: Amtsgericht Zweibrücken für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Zweibrücken und Pirmasens.

Registernummern

Die Einführung der elektronischen Registerführung und die damit einhergehende Konzentration der Registergerichte in Rheinland-Pfalz machten in bestimmten Fällen eine Neuordnung der Registerzeichen erforderlich.

Bislang waren die Registerblätter eines Registergerichts 4-stellig nummeriert. Verschiedene Registerbezirke innerhalb eines Registergerichts wurden dabei durch Buchstabenkennungen unterschieden. So gab es beim Registergericht Landau in der Pfalz für eine Firma mit Sitz im Bezirk Landau beispielsweise die Nummer HRB 1234 LD, die Nummer HRB 1234 GER stand indes für eine Firma mit Sitz im Bezirk Germersheim.

Da die technische Konzeption der Anwendung „RegisSTAR“ im Bereich der Registernummern die Verwendung einer Buchstabenkennung nicht zulässt, wären zahlreiche Firmen im Fall der Konzentration bzw. Wegfall der bisherigen Buchstabenkennung registertechnisch nicht mehr unterscheidbar. Gleiche Registernummern im Bestand eines Registergerichts werden deshalb künftig dadurch unterschieden, dass der vierstelligen Registernummer eine Kennziffer als 5. Stelle – entsprechend des Amtsgerichtsbezirks des Unternehmenssitzes – vorangestellt wird. Die Kennziffern ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Zuständiges Amtsgericht, Zuständigkeitsbereich und 1. Ziffer

  • Landau in der Pfalz: für den eigenen Bezirk, Ziffer ./.
  • Landau in der Pfalz: für den Bezirk des Amtsgerichts Germersheim, Ziffer 1
  • Landau in der Pfalz: für den Bezirk des Amtsgerichts Kandel, Ziffer 2

Für die im Beispiel genannten Firmen des Registergerichts Landau in der Pfalz mit den Registernummern HRB 1234 bedeutet dies folgendes:
Die Firma mit dem Sitz in Germersheim bekommt zukünftig die Nummer HRB 11234, die Firma mit dem Sitz in Landau behält ihre Registernummer HRB 1234. Die bisherigen Buchstabenkennungen fallen für beide Firmen weg.